TIXI Zürich
Mühlezelgstrasse 15
8047 Zürich
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13.30 - 16.30 Uhr
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«SOS für TIXI» Initiative
Chronologischer Ablauf
- 30.11.2007 Lancierung der Initiative
- 21.05.2008 Einreichung mit über 12'000 gültigen Unterschriften
- 11.07.2008 Verfügung des Regierungsrates über das Zustandekommen der Initiative
- 12.11.2008 Beschluss des Regierungsrates über die Rechtmässigkeit und die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages
- 03.09.2009 Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat mit Gegenvorschlag
- 24.11.2009 Anhörung vor der Kommission Energie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrates des Kantons Zürich
- 02.06.2010 Medienmitteilung der Kommission Energie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrates Kantons Zürich
- 14.06.2010 Stellungnahme Initiativkomitee "SOS für TIXI"
Gegenvorschlag des Regierungsrates
Mit unten stehendem Link können Sie den Antrag und den Gegenvorschlag des Regierungsrates öffnen. Das Initiativkommitee hat den Antrag mit Gegenvorschlag zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Initiaivkommitees lesen Sie unten.Die kantonsrätliche Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) setzt sich mit Initiative und Gegenvorschlag auseinander
Wo stehen wir heute mit der Initiative?Nach Einreichung der Initiative im Mai 2008 hat der Regierungsrat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet (siehe TIXI Press November 2008). Dieser Gegenvorschlag und die Initiative werden zurzeit in der zuständigen Kommission des Kantonsrates (KEVU) beraten.
In den letzten Monaten hat die KEVU wichtige durch die Initiative betroffene Exponenten zu Anhörungen eingeladen, um ihre Sichtweise und Forderungen darzustellen.
Dies waren:
• Die verantwortlichen des Volkswirtschaftsdepatementes zusammen mit dem Zürcher Verkehr Verbundes (ZVV), welche den Gegenvorschlag ausgearbeitet haben
• Vertreter des Initiativkomitees „SOS für TIXI“
• Verantwortliche der Kantonalen Stiftung ProMobil mit Mitgliedern der Behindertenkon-ferenz Kanton Zürich (BKZ), welche als Vertreter der mobilitätsbehinderten Personen auftraten
Die PräsidentInnen und GeschäftsleiterInnen von TIXI Zürich, BKZ, Stiftung Cerebral Zürich und Behindertentransport Zürich (BTZ haben sich in den vergangenen Monaten mehrmals getroffen und Kernforderungen gegenüber dem Gegenvorschlag formuliert.
Diese sind:
Das die Ansiedlung der Rechtsgrundlage im Verkehrs- und im Sozialbereich und nicht wie im Gegenvorschlag nur im Sozialbereich vorgesehen ist. Dies macht insofern Sinn, als dass im Sozialbereich das Grundbedürfnis der existentiellen Mobilität und im Verkehrsbereich aber der gleichstellungsrechtliche Anteil gesichert werden – basierend auf diesen beiden Rechtsgrundlagen soll Chancengleichheit geschaffen und ein gut funktionierendes Transportnetz angeboten werden.
Zudem darf ein Anspruch auf Transportleistung nicht an Einkommens- und Vermögens-grenzen oder das Alter gebunden werden. Wenn Menschen ohne Behinderung, Kinder und Erwachsene, für den öffentlichen Verkehr gleichviel bezahlen – unabhängig ob sie arm oder reich sind – widerspricht es dem Gleichstellungsgrundsatz, wenn behinderte Menschen beim Kauf eines Fahrausweises auf die Einkommens- und Vermögenslage hin überprüft werden.
Diese Forderungen wurden im Rahmen der Anhörungen und nachträglich schriftlich bei der KEVU deponiert. Mit grossem Interesse warten wir nun auf das Resultat der Kommissionsarbeit.