TIXI Zürich
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16. Januar 2012 von Robin Ziltener

Mehr RentnerInnen erhalten ProMobil-Gutscheine

Franziska L. ist wegen einer misslungenen Hüftgelenkoperation gehbehindert und auf die Benutzung eines Behinderten-Fahrdienstes angewiesen. Die Pensionärin aus Herrliberg kommt mit AHV und Ergänzungsleistungen auf ein Einkommen von 42'000 Franken pro Jahr. Dieser Betrag war bisher zu hoch, als dass sie berechtigt gewesen wäre, die subventionierten Fahrgutscheine von ProMobil, der kantonalen Stiftung für Behindertentransporte, zu beziehen. Seit Anfang 2012 kann die rüstige Rentnerin nun wieder regelmässig ihre Jassfreundinnen in Zürich treffen. Und dabei TIXI Zürich benutzen, da der Fahrdienst für mobilitätsbehinderte Menschen seit 2011 ProMobil-Gutscheine als Zahlungsmittel akzeptiert.

Anpassung an die Teuerung
Dieses Beispiel ist fiktiv, veranschaulicht aber die seit dem ersten Januar 2012 gültige Neuerung im Behinderten-Transportwesen. Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative „SOS für TIXI“ führte zur Teilrevision der Verordnung über Invalideneinrichtungen (IEV). Darin wird festgehalten, dass die Einkommens- und Vermögensgrenze für AHV-BezügerInnen von 36'000 auf 50'000 Franken angehoben wird. Diese Anpassung folgt den Regelungen der Wohnbauförderung und hat auch eine automatische Angleichung an die Teuerung zur Folge. Dadurch kommt eine Rentnerin wie Franziska L. in den Genuss von ProMobil-Gutscheinen, mit denen sie für eine Fahrt von Herrliberg nach Zürich noch 16.10 Franken bezahlt. Die Gesamtkosten der Fahrt werden durch den Kanton subventioniert.

Frau mit Gehstock

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