TIXI Zürich nutzen
Wer kann TIXI Zürich nutzen?
Der TIXI Fahrdienst ist für dauerhaft mobilitätsbehinderte Menschen, welche die öffentlichen Verkehrsmittel nicht ohne Hilfe nutzen können, im Einsatz.
Mitglieder von TIXI Zürich
TIXI Fahrgast-Vereinsmitglied kann werden, wer...
...dauerhaft mobilitätsbehindert ist...
...in einer der hier aufgeführten Ortschaften wohnt...
...jährlich den Mitgliederbeitrag von 100 Franken bezahlt.
ProMobil-Berechtigte
ProMobil-Berechtigte, die innerhalb des blau umrandeten Zonengebiets wohnhaft sind, können TIXI ebenfalls nutzen.
Sind Sie im Kanton Zürich wohnhaft und besitzen einen IV- oder AHV-Ausweis, berechtigt Sie dies, bei der Stiftung ProMobil vergünstigte Freizeit-Fahrkarten zu beantragen. ProMobil-Karten werden von verschiedenen Fahrdiensten sowie Taxibetrieben akzeptiert.
ProMobil-Berechtigte | Kontakt | Antragsformular |
---|---|---|
Personen mit IV-Ausweis | Tel. 058 775 25 25 | Antrag Pro Infirmis |
Personen mit AHV-Ausweis | Tel. 058 451 51 00 | Antrag Pro Senectute |
Welche Fahrten führt TIXI Zürich aus?
TIXI bietet alle Fahrtenarten an, deren Kosten nicht von der IV, Krankenkasse, SUVA, anderen Versicherungen oder Kostenträgern übernommen werden.
Treppen, Stufen, sonstige Hilfestellungen
TIXI Fahrern und Fahrerinnen ist es nicht erlaubt, einen Rollstuhl über Treppen und mehrere Stufen zu transportieren. Die notwendige Hilfe zur Überwindung von Treppen muss vom Fahrgast selbst organisiert werden.
Auch unterstützende Hilfestellungen wie Einkaufen, Gepäck tragen oder anziehen können von den TIXI Fahrern nicht ausgeführt werden. Für solche Dienste stehen Ihnen begleitende Organisationen wie Spitex oder die Nachbarschaftshilfe zur Verfügung.