Juni 2022

100’00 Stunden Freiwilligenarbeit – das soll gefeiert werden

Unser Fahrteam aus momentan 367 aktiven Fahrer:innen leistet durchschnittlich gut 5 Stunden Freiwilligenarbeit pro Woche. Der Schweizer Mittelwert für institutionalisierte Freiwilligenarbeit betrug 2020 laut Bundesamt für Statistik 0,5 Stunden pro Woche. Die 5 Stunden decken ungefähr eine TIXI Schicht ab. Viele von Euch fahren nach Möglichkeit wöchentlich. Ihr seid somit sehr aktive Freiwillige im Vergleich zur Schweizer Bevölkerung.

Zeit ist Gold wert

Es braucht viel Engagement und Herzblut, um immer wieder auf der Matte zu stehen, Dich mit der tagesaktuellen Situation auf den Zürcher Strassen zurechtzufinden und offen zu sein für Fahrgäste mit ganz unterschiedlichen Geschichten.

Was unsere Fahrgäste aber sicher am meisten schätzen, ist die Zeit, die Du Dir für sie nimmst. Dass Du Deine Zeit kostenlos für den Fahrdienst zur Verfügung stellst, macht Dich für unsere Fahrgäste und uns unbezahlbar. Oft hören wir von Fahrer:innen, dass es ihnen so gut geht, dass sie etwas der Gesellschaft zurückgeben möchten und dass es einfach Freude macht, TIXI zu fahren. Für diesen Dienst, den Ihr den mobilitätseingeschränkten Fahrgästen erweist, erwartet Ihr nicht viel zurück.

Danke kann nicht oft genug gesagt werden

Wir finden es nicht selbstverständlich, was Du leistest. Darum organisieren wir Veranstaltungen wie den jährlichen Fahrteam-Anlass. Für einmal stehst Du im Zentrum des Geschehens. Wir ehren unsere Jubilare und stossen mit Dir an. Wir sagen aber vor allem Danke für die rund 100 000 Stunden Freiwilligenarbeit, die Ihr jährlich leistet. Würde man diese Stunden mit einem Entgelt von CHF 35.-/Std. entlöhnen, müssten wir 3,5 Millionen Franken an Personalkosten für das Fahrteam aufwerfen. Die jährlichen Anlasskosten sind im Vergleich zu dieser Zahl marginal und werden grösstenteils durch das Trinkgeld abgedeckt.

Wer hetts gwüsst? Der Fussgängerstreifen

Vor genau 100 Jahren entschied das aargauische Obergericht, «dass ein Fussgänger auf der Strasse vollständig frei ist, wo er hingehen will, dass ferner nicht nur normalhörige, sondern auch schwerhörige Personen, ja sogar Taubstumme und Leute mit schweren Holzschuhen die Strasse betreten dürfen. Denn sie gefährden andere nicht; das Gefahrenmoment aber schafft das Automobil, das mit bedeutend grösserer Schnelligkeit als der Fussgänger fortbewegt.» (Vierteljahresschrift für aargauische Rechtsprechung, Bd. 22, S. 103)

Das ist heute nur noch schwer vorstellbar. Wer quer über die Strasse gehen will, ohne entsprechende Markierung(en) zu respektieren, der nimmt zumindest das Risiko in Kauf, dass er oder sie dabei verletzt wird. Sogar die Vortrittsregel für Fussgänger auf dem Zebrastreifen sorgt mancherorts für rote Köpfe.

Klar ist, dass es bei der Trennung von Fuss- und Fahrverkehr Regeln braucht. Und diese kennen lange nicht alle Verkehrsteilnehmer. Denn wie es bei Gesetzen oft der Fall ist, können solche ganz schön kompliziert oder knifflig sein. Wir wollen hier Klarheit schaffen.

Die Regeln

  • Fussgänger haben Vortritt, während sie sich auf dem Fussgängerstreifen befinden und während sie auf dem Trottoir stehen und klar ersichtlich die Strasse überqueren möchten (kein Handzeichen nötig).
  • Das Vortrittsrecht darf vom Fussgänger nicht erzwungen werden. Falls ein Auto bereits so nahe ist, dass es nicht mehr bremsen kann, hat der Fussgänger keinen Vortritt. Das sich nähernde Fahrzeug muss rechtzeitig anhalten können, ohne brüskes Brems- oder Ausweichmanöver!
  • Der Fussgänger darf den Zebrastreifen nicht überraschend betreten.
  • Auf Strassen ohne Fussgängerstreifen hat der Fahrzeugführer im Kolonnenverkehr nötigenfalls zu halten, wenn Fussgänger oder Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten darauf warten, die Fahrbahn zu überqueren.
  • Bei zweigeteilten Zebrastreifen muss der Fussgänger spätestens auf der Verkehrsinsel prüfen, ob der zweite Teil des Übergangs betreten werden kann, ohne Fahrzeuglenker zu brüsken Brems- und Ausweichmanövern zu zwingen.

Rechtsprechung

  • Erwachsener Fussgänger betritt überraschend den Fussgängerstreifen, so dass ein Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig anhalten kann – Freispruch des Autofahrers (Bundesgerichtsurteil vom 01.06.2015 // https://www.bfu.ch/).
  • Bauarbeiter betritt überraschend die Fahrbahn wenige Meter abseits des Fussgängerstreifens und wird von einem Lastwagen erfasst – Freispruch des LKW-Fahrers (Bundesgerichtsurteil vom 02.05.2016 // https://www.bger.ch/).
  • PW erfasst Musik hörenden Fussgänger, der die Fahrbahn 6,5 Meter vor einem Fussgängerstreifen unvermittelt betritt – Freispruch des PW-Lenkers (Bundesgerichtsurteil vom 19.09.2018 // https://www.bger.ch/).

Die aufgeführten Rechtsprechungen sollen nicht dazu animieren, das Recht des Stärkeren – sprich des PW-Fahrers – durchzusetzen. Aber die Urteile zeigen auf, dass nicht immer Recht hat, wer denkt Recht zu haben.

Damit ein unfallfreies Miteinander im Strassenverkehr gelingen kann, braucht es Rücksichtnahme von allen. Vor allem aber vonseiten der Stärkeren. Denn nicht immer gehen Unfälle so glimpflich aus, wie in den beschriebenen Fällen. Fussgänger und Velofahrer – ob Erwachsene oder Kinder – sind die Schwächeren im Strassenverkehr. Das eigene Recht als Stärkerer durchzuzwängen ist dabei nicht immer weise.

Nimm am inklusiven Zürcher Stadtbummel teil!

TIXI ist Teil der «Aktionstage Behindertenrechte» vom 27. August bis 10. September 2022 mit über 100 Aktionen: www.zukunft-inklusion.ch. Die Aktionstage finden zum ersten Mal an verschiedenen Orten im Kanton Zürich statt.

TIXI Zürich sieht seinen Auftrag darin, Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung die Wege hinaus ins Leben zu erschliessen. Als Fahrdienst bringen wir die Fahrgäste nicht nur zum Arzt oder in die Therapie, sondern ermöglichen mit Freizeitfahren auch die Teilnahme an Veranstaltungen.

UNO-Behindertenrechtskonvention: Artikel 20
Menschen mit Behinderung sollen sich fortbewegen können. Das bedeutet: Jeder soll zu einem anderen Ort fahren oder gehen können. Menschen mit Behinderung sollen dabei möglichst selbständig sein. Wenn Menschen mit Behinderung sich fortbewegen wollen, darf das nicht zu teuer sein.

Das Ziel der Aktionstage ist eine breitere Öffentlichkeit mit verschiedenen Veranstaltungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen. Zudem soll das Thema Behindertengleichstellungsgesetz in die Medien, in Gemeinden und somit in die Gesellschaft gelangen.

TIXI Zürich und die Aktionstage

An den Aktionstagen beteiligen wir uns folgendermassen:

  • Wir bringen unsere Fahrgäste zu den Veranstaltungsorten und holen sie ab.
  • Magnettafeln auf unseren 30 Fahrzeugen, die mit einem Leitsatz aus der UNO-Behindertenrechtskonvention auf die Aktionstage aufmerksam machen.
  • Wir bieten zwei inklusive Stadtführungen in Kooperation mit Visit Zurich an.

Zürcher Stadtbummel für alle

Zusammen mit «Visit Zurich» nehmen wir Menschen mit und ohne Behinderung mit auf eine inklusive Stadtführung durch die geschichtsträchtigen Gassen Zürichs. Erfahre Ungewohntes und Unterhaltsames von der Zwingli-Stadt. Der Stadtbummel wird von einer erfahrenen Stadtführerin begleitet.

Sonntag, 28. August, 14.00 – 15.30
Mittwoch, 7. September, 10.00 – 11.30

Kosten: CHF 20. – (gratis für Dich als Fahrer:in)

Treffpunkt: Gruppentreffpunkt Hauptbahnhof Zürich (grosse Halle)

Teilnahme nur mit Anmeldung (Platzzahl beschränkt): www.tixi.ch/aktionswoche

Das Programm der Aktionstage und die beteiligten Organisationen sind jetzt online auf zukunft-inklusion.ch. Stöbere im Veranstaltungskalender und schaue vorbei, wenn Zürich ganz im Zeichen der Inklusion.

 

Kleine Geschichte der Verkehrsregeln

Viele Autofahrer ärgern sich über die als übertrieben empfundenen Verkehrsregeln,seien dies die 30er-Zone, der Blitzkasten, der Fussgängerstreifen, der unnötige Kreisel mitten auf der Hauptstrasse oder die zu wenigen Spuren auf der Autobahn. Und natürlich die Lichtsignale. Bei denen versteckt sich oft noch ein Blitzkasten, der dem Autofahrenden bei dessen Missachtung eine empfindliche Busse bescheren kann. Bei TIXI Fahrer:innen betrifft etwa jede fünfte Busse das Überfahren eines Rotlichts.

Unzimperliche Methoden im zwanzigsten Jahrhundert
Vor der Wende zum 20. Jahrhundert rückte man dem Automobil und seinen Fahrern noch weit brachialer zu Leibe. Als es noch keine verbreiteten Regeln für die Automobilisten gab, wurden diese nicht selten aus ihren Fahrzeugen gerissen und am Strassenrand verdroschen. Einige sollen gar gelyncht worden sein, weil sie in hohem Tempo durch Dörfer unterwegs waren und die Schuld an schweren Unfällen trugen.

Staatliche Einführung von Verkehrsregeln
Die ersten Geschwindigkeitsbegrenzungen wurden in Frankreich, dem europäischen Mutterland der Menschenrechte, eingeführt. Der Hauptgrund dafür war die Verkehrssituation in Paris, die am stärksten unter dem Grossstadtgewimmel aus Fussgängern, fanatischen Velofahrern und Droschken litt. Als sich auch noch die Autos daruntermischten, sah sich die Regierung zum Handeln gezwungen.

Am 14. August 1893 unterzeichnete der Polizeipräfekt Louis Lépine ein Dekret, das die damals rund 1700 Fahrzeuge mit 35 Artikeln in geordnete Bahnen lenken sollte. Auf einen Schlag wurden Nummernschilder und Fahrausweise eingeführt, die Fahrprüfung erfunden, rudimentäre Verkehrsregeln aufgestellt und nicht zuletzt das Tempo gedrosselt.

Die Schweiz hinkte hinterher bei Umsetzung
Die Schweiz vollzog diesen Prozess in gewohnt föderaler Manier. Hier schwankten die Regeln von Kanton zu Kanton, wobei man zuweilen richtig schlanke Lösungen fand. In Graubünden blieb das Auto bis 1925 schlicht und einfach verboten. Anderswo war man zu dieser Zeit erheblich weiter.

Das Lichtsignal
Vor 158 Jahren wurde das erste Lichtsignal in London in Betrieb genommen. In den 1920er Jahren begannen sich in etlichen europäischen Städten die Verkehrsampeln durchzusetzen. Während die einen von der Erfindung profitierten, setzte sie anderen fürchterlich zu. Nicht selten explodierten die Gaslampen im Innern der Ampel. Als eine solche einem Wärter das Gesicht verbrannte, verzichtete man für längere Zeit auf ihre Dienste. Auch heutzutage werden die Ampeln an besonders gefährlichen Orten wieder abgebaut, denn einige Experimente zeigen: je weniger Schilder und Signale, desto vorsichtiger und rücksichtsvoller die Fahrer.

Unser neuer Fundraiser

An meinem ersten Arbeitstag bei TIXI ging es gleich handfest zur Sache. Ich durfte mit Martin Ries auf Tour. Erfahren und geduldig erklärte mir Martin die Abläufe, führte mich in die Rollstuhl- und Personensicherung ein und zeigte mir, wie das Telematikgerät zu bedienen ist. Ab dem zweiten Fahrgast durfte ich das Steuer auch gleich selbst übernehmen. Nach der Schicht war ich nicht nur platt, sondern tief beeindruckt von der Leistung der Fahrer:innen, aber auch von den interessanten Begegnungen mit den Fahrgästen. Ihre Dankbarkeit hat mich tief berührt und ich bin mir daher sicher, bei TIXI genau am richtigen Ort zu sein!

Seit Jahren engagiere ich mich als Fundraiser, Marketing- und Kommunikationsspezialist bei Non-Profit-Organisationen und setze mich für eine soziale, gesunde und nachhaltige Gesellschaft ein. Zuerst bei der Aids-Hilfe Schweiz, dann mehr als zehn Jahre beim WWF Schweiz und fünf Jahre im Bereich der internationalen Entwicklungsarbeit bei Solidar Suisse. Als Leiter Fundraising und Kommunikation bei TIXI Zürich hat sich für mich der Wunsch, für eine lokal verankerte Organisation tätig zu sein, verwirklicht.

In meiner Freizeit bin ich oft mit dem Velo oder mit den Joggingschuhen unterwegs. Ich koche gerne und verbringe möglichst viel Zeit mit der Familie und Freunden. Viele Jahre habe ich Europa mit meinem geliebten VW-Bus entdeckt und als Fan von elektronischer Musik die buntesten Festivals besucht. Mittlerweile ist der Bus verkauft. Wir möchten eine andere Art des Reisens entdecken. Allerdings schlägt mein Herz höher bei jedem VW-Bus, den ich auf der Strasse sehe. Ich bin gespannt, wie lange wir das Leben ohne Bus aushalten werden.

Für die offene und freundliche Aufnahme in die TIXI Familie bedanke ich mich herzlich und freue mich auf eine weiterhin fruchtbare Zusammenarbeit. Gemeinsam stärken wir die Inklusion und ermöglichen haufenweise Glücksmomente.

TIXI im Herzen – willkommen in der Disposition

Letztes Jahr wurde Denise Salathé zum 10-jährigen Jubiläum als TIXI Fahrerin am Fahrteam-Anlass gratuliert. Ihre Reise bei TIXI begann mit einem guten Freund von ihr, der im Rollstuhl ist und ihr erzählte, wie schwierig es oft sei, sich im Alltag zu bewegen. Ihr reduziertes Arbeitspensum und der Wunsch nach einer sinnvollen Beschäftigung bewegten sie dazu, TIXI zu fahren. Sie wollte nur ein paar Monate bleiben und ist jetzt schon seit 11 Jahren dabei. Als bei TIXI eine Stelle als Disponentin offen war, bewarb sich Denise spontan und hat uns überzeugt. «Mit meiner jahrelangen Erfahrung als Fahrerin möchte ich in der Disposition jetzt von dieser Seite her auf die Fahrgäste eingehen», begründet sie ihre Motivation.

Einen vollen Koffer mit Erfahrungen
Das Leben von Denise war und ist abwechslungsreich. Denise war im Verkauf tätig, hatte ein eigenes Reitsportfachgeschäft, das sie an Qualipet verkaufte, reiste dann auf die andere Seite der Welt nach Australien und lebte dort eineinhalb Jahre lang. Danach arbeitete sie lange Zeit als Disponentin in der Sicherheitsbranche. Über ihr Hobby Massieren landete sie dann im Verkauf von Behandlungsliegen und Praxiszubehör. Eine weitere Abzweigung im Leben führte sie schlussendlich zu TIXI. Für sie ist TIXI deshalb eine sinnvolle Sache, weil mobilitätseingeschränkten Fahrgästen unkompliziert Hilfe geboten wird und die Fahrgäste sehr dankbar sind und den Fahrer:innen ein Gefühl der Wertschätzung geben.

Motorrad im Herzen – Eine Weltenbummlerin
Ihr Herz schlägt für das Motorradfahren: Während Tagesausflügen oder auch schon auf mehrwöchigen Motorradtouren durch Afrika, Südamerika oder Japan kann sie das Reisen mit ihrer Leidenschaft verbinden. Sie engagiert sich im Motorradclub und ist gerne mit ihrem Freund und Kollegen unterwegs. Und wenn sie nicht auf Pässen oder in steilen Kurven durch wunderbare Landschaften kurvt, wandert sie, liest und geniesst ihr Zuhause mit Freunden und Familie. Die Arbeit im Team von TIXI gefällt ihr sehr gut und sie hofft, mit ihrer aufgestellten und offenen Art dem Team zur Seite stehen zu können.

Juliausgabe der Fahrnews fällt aus

Auf die Koffer! Fertig! Ferien! Wir sind in der Halbzeit dieses Jahres angelangt. Bereits sechsmal durften wir in den monatlichen Fahrnews über unser Tun und Wirken berichten. Es gab unterhaltsame, lustige, traurige, lehrreiche und informative Beiträge rund um die Welt innerhalb und ausserhalb von TIXI.

Weil die zwei Verfasser:innen der Fahrnews im Juli in ihre verdienten Ferien gehen, machen wir eine Sommerpause. Im Juli erscheint darum keine Ausgabe der Fahrnews. Damit wir wieder mit vollem Elan und mit frischen Ideen schreiben und wirken können, braucht es zwischendurch eine Auszeit, um die Batterien aufzuladen. Wir danken Dir für Dein Verständnis und wünschen Dir einen erlebnisreichen Sommer.

Veranstaltungen

TIXI Stamm Dübendorf

… heute Abend, 30. Juni, ab 18.00 Uhr im Restaurant Hecht in Dübendorf

Anlässe

Fahrteam-Anlass, Freitag, 01. Juli 2022

 

Veränderungen im Fahrteam

Herzlich willkommen

Thomas Schneider
Jack Brügger
Christoph Böhm
Deborah Bucher
Jacqueline Schmidbauer

Adieu und vielen Dank

Hans-Ulrich Gisler
Carlo Rohner

 

TIXI Zürich
Fahrdienst für Menschen
mit Behinderung
Mühlezelgstrasse 15
8047 Zürich

Redaktion: Daniel Stutz + Regina Elzenbeck
Anregungen, Fragen und Kritik an daniel.stutz@tixi.ch
Tel. 044 404 13 80

Fahrerlinie 044 404 13 88
Fahrzeuglinie 044 404 13 89
Fahreinsätze fahrschichten@tixi.ch
Fahrteam Koordination Daniel Stutz
Internet www.tixi.ch
Intern Benutzername TIXI
Kennwort Fahrdienst